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Allgemeines Zivilrecht · Berlin

Klare rechtliche Einordnung für Ihren konkreten Fall

Nicht jeder rechtliche Konflikt betrifft Familie oder Arbeitsverhältnis. Ob Schadensersatz, ein mangelhaftes Produkt, ein Verkehrsunfall oder ein Vertrag, der geprüft werden soll: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen - oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schadensersatzansprüche setzen in der Regel eine Pflichtverletzung, einen Schaden und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beidem voraus.
  • Bei mangelhaften Waren oder Werkleistungen bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt.
  • Nach einem Verkehrsunfall sollten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung sorgfältig und vollständig geltend gemacht werden.
  • Verträge sollten möglichst vor der Unterschrift geprüft werden - eine nachträgliche Korrektur ist oft schwieriger oder gar nicht mehr möglich.

Schadensersatzrecht

Ist Ihnen durch das Verhalten einer anderen Person oder durch die Verletzung eines Vertrags ein Schaden entstanden, kommt ein Anspruch auf Schadensersatz in Betracht. Das gilt sowohl für Schäden aus einer unerlaubten Handlung als auch für Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten entstehen. Entscheidend sind regelmäßig die Pflichtverletzung, der konkrete Schaden, der ursächliche Zusammenhang zwischen beidem sowie ein Verschulden der anderen Seite. Ich prüfe Ihre Ansprüche, beziffere den Schaden und setze ihn außergerichtlich oder, wenn nötig, gerichtlich durch.

Schadensersatzrecht

Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder aus Vertragsverletzung: Sachschäden, Vermögensschäden und weitere Folgeschäden. Prüfung von Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und Verschulden.

Gewährleistungsrecht

Mängel an Kaufsachen oder Werkleistungen: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Prüfung, ob und welche Gewährleistungsrechte im konkreten Fall bestehen und wie sie durchzusetzen sind.

Unfallregulierung von Fahrzeugen

Nach einem Verkehrsunfall: Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Wertminderung, Gutachterkosten und bei Personenschäden auch Schmerzensgeld. Kommunikation und Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

Vertragsprüfung & -gestaltung

Prüfung bestehender oder geplanter Verträge auf unklare, unwirksame oder nachteilige Klauseln, sowie die Erstellung individueller Verträge - von der Kaufsache bis zum Dienstleistungsvertrag.

Gewährleistungsrecht

Ist eine gekaufte Sache mangelhaft oder eine beauftragte Werkleistung fehlerhaft ausgeführt, stehen Ihnen gesetzliche Gewährleistungsrechte zu. Dazu zählen regelmäßig die Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung, bei deren Scheitern die Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag, sowie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlicher Schadensersatz. Welche Rechte im Einzelfall bestehen und in welcher Reihenfolge sie geltend gemacht werden können, hängt von der Art des Vertrags und den konkreten Umständen ab.

Unfallregulierung von Fahrzeugen

Nach einem Verkehrsunfall stehen Geschädigte häufig einer gegnerischen Versicherung gegenüber, die eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Ich unterstütze Sie dabei, sämtliche Ihnen zustehenden Positionen vollständig geltend zu machen: Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten während der Reparaturzeit, eine etwaige Wertminderung des Fahrzeugs, die Kosten eines Schadensgutachtens sowie bei Verletzungen ein angemessenes Schmerzensgeld. Ziel ist eine vollständige und faire Regulierung, ohne dass Sie sich selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen müssen.

Vertragsprüfung und -gestaltung

Ob Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag oder eine individuelle Vereinbarung: Verträge enthalten häufig Klauseln, deren Tragweite erst im Streitfall deutlich wird. Eine Prüfung vor der Unterschrift hilft, unklare, unwirksame oder einseitig nachteilige Regelungen frühzeitig zu erkennen. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Erstellung eigener Verträge, die Ihre Interessen von Anfang an klar und rechtssicher abbilden.

Häufige Fragen zum allgemeinen Zivilrecht

In der Regel dann, wenn eine Pflicht verletzt wurde, Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist und beides ursächlich zusammenhängt. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, hängt von den konkreten Umständen ab.
Grundsätzlich haben Sie zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, kommen Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht.
Nein. Ich übernehme die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geltend gemacht werden.
Ja, gerade bei umfangreicheren oder langfristigen Verträgen. Eine Prüfung vorab ist in der Regel einfacher als eine spätere Korrektur bereits unterschriebener Regelungen.
Katja Pankow

Katja Pankow

Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Berät zu Schadensersatz-, Gewährleistungs- und Vertragsfragen sowie bei der Unfallregulierung.

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