Kommt es zur Trennung der Eltern, stellen sich häufig Fragen zum
künftigen Zusammenleben mit den gemeinsamen Kindern. Wo wird das
Kind künftig leben? Wie häufig sieht es den anderen Elternteil? Wer
trifft wichtige Entscheidungen? Welche Rechte und Pflichten haben
Mutter und Vater?
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Sorge- und Umgangsrecht dient in erster Linie dem Schutz des Kindes.
Ziel ist es, stabile Lebensverhältnisse zu schaffen und dem Kind, soweit möglich, den Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten.
Nicht jede Meinungsverschiedenheit muss vor Gericht enden. Viele Konflikte lassen sich durch rechtzeitige Beratung oder eine außergerichtliche Einigung lösen.
Das Sorgerecht - Wer trifft Entscheidungen für das Kind?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für Person und Vermögen des Kindes: Wohnort, Schule und Ausbildung, medizinische Behandlungen, religiöse Erziehung und Vermögensangelegenheiten. Auch nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in vielen Fällen bestehen, wesentliche Entscheidungen müssen dann weiterhin gemeinsam getroffen werden.
Das Umgangsrecht - Kontakt zu beiden Elternteilen
Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ebenso haben beide Eltern grundsätzlich das Recht und die Pflicht, den Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten. Wie der Umgang ausgestaltet wird, hängt von den individuellen Lebensverhältnissen der Familie ab.
Wenn keine Einigung möglich ist
Nicht immer gelingt es Eltern, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Unterschiedliche Vorstellungen über den Lebensmittelpunkt des
Kindes, Schulwechsel, Urlaubsreisen oder den zeitlichen Umfang des
Umgangs können zu erheblichen Konflikten führen. In solchen Fällen
kann zunächst versucht werden, im Rahmen einer außergerichtlichen
Einigung oder Mediation eine Lösung zu entwickeln. Führt dies nicht
zum Erfolg, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung
des Kindeswohls.
Typische Streitpunkte
Wechsel- oder Residenzmodell, Ferienregelungen, Umgang an Feiertagen, Auslandsreisen, Schulwahl, medizinische Entscheidungen, Umzug eines Elternteils und Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern.
Außergerichtliche Einigung
Viele Konflikte lassen sich lösen, ohne dass ein Gericht entscheiden muss, etwa im direkten Gespräch oder mit Unterstützung durch eine Mediation.
Gerichtliche Entscheidung
Gelingt keine Einigung, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über Sorge- und Umgangsfragen.
So unterstütze ich Sie
Ich berate und vertrete Eltern bei allen Fragen des Sorge- und
Umgangsrechts, von der außergerichtlichen Einigung bis zur
Vertretung vor dem Familiengericht. Ziel ist es, tragfähige
Lösungen zu entwickeln, die den rechtlichen Rahmen beachten und das
Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Katja Pankow
Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Schwerpunkt Familienrecht, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht.
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