Zum Inhalt springen
Akuter Fall? Fragen zu Umgang oder Sorgerecht? Ich helfe Ihnen weiter. Sofort anrufen
Mo-Fr 9-18 Uhr · Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden

Familienrecht · Berlin-Dahlem

Das Kindeswohl im Mittelpunkt

Kommt es zur Trennung der Eltern, stellen sich häufig Fragen zum künftigen Zusammenleben mit den gemeinsamen Kindern. Wo wird das Kind künftig leben? Wie häufig sieht es den anderen Elternteil? Wer trifft wichtige Entscheidungen? Welche Rechte und Pflichten haben Mutter und Vater?

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Sorge- und Umgangsrecht dient in erster Linie dem Schutz des Kindes.
  • Ziel ist es, stabile Lebensverhältnisse zu schaffen und dem Kind, soweit möglich, den Kontakt zu beiden Elternteilen zu erhalten.
  • Nicht jede Meinungsverschiedenheit muss vor Gericht enden. Viele Konflikte lassen sich durch rechtzeitige Beratung oder eine außergerichtliche Einigung lösen.

Das Sorgerecht - Wer trifft Entscheidungen für das Kind?

Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für Person und Vermögen des Kindes: Wohnort, Schule und Ausbildung, medizinische Behandlungen, religiöse Erziehung und Vermögensangelegenheiten. Auch nach einer Trennung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in vielen Fällen bestehen, wesentliche Entscheidungen müssen dann weiterhin gemeinsam getroffen werden.

Das Umgangsrecht - Kontakt zu beiden Elternteilen

Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, ebenso haben beide Eltern grundsätzlich das Recht und die Pflicht, den Kontakt zum Kind aufrechtzuerhalten. Wie der Umgang ausgestaltet wird, hängt von den individuellen Lebensverhältnissen der Familie ab.

Wenn keine Einigung möglich ist

Nicht immer gelingt es Eltern, eine gemeinsame Lösung zu finden. Unterschiedliche Vorstellungen über den Lebensmittelpunkt des Kindes, Schulwechsel, Urlaubsreisen oder den zeitlichen Umfang des Umgangs können zu erheblichen Konflikten führen. In solchen Fällen kann zunächst versucht werden, im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung oder Mediation eine Lösung zu entwickeln. Führt dies nicht zum Erfolg, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.

Typische Streitpunkte

Wechsel- oder Residenzmodell, Ferienregelungen, Umgang an Feiertagen, Auslandsreisen, Schulwahl, medizinische Entscheidungen, Umzug eines Elternteils und Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern.

Außergerichtliche Einigung

Viele Konflikte lassen sich lösen, ohne dass ein Gericht entscheiden muss, etwa im direkten Gespräch oder mit Unterstützung durch eine Mediation.

Gerichtliche Entscheidung

Gelingt keine Einigung, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls über Sorge- und Umgangsfragen.

So unterstütze ich Sie

Ich berate und vertrete Eltern bei allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, von der außergerichtlichen Einigung bis zur Vertretung vor dem Familiengericht. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den rechtlichen Rahmen beachten und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Katja Pankow

Katja Pankow

Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Schwerpunkt Familienrecht, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht.

Erstkontakt

Schildern Sie Ihren Fall

Kurze Anfrage statt langem Formular. Schildern Sie in eigenen Worten, was passiert ist - Details klären wir im Gespräch.

Vertrauliche Behandlung. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.

Ihre Anfrage ist eingegangen. Sie bekommen werktags innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Bitte tragen Sie Ihren Namen ein.

Bitte eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben.

Ein oder zwei Sätze genügen.

Keine sensiblen Unterlagen über das Formular senden - dafür vereinbaren wir einen sicheren Weg.