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Arbeitsrecht · Berlin

Klarheit und Sicherheit im Arbeitsverhältnis

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder ein neuer Arbeitsvertrag: Entscheidungen im Arbeitsrecht haben oft weitreichende Folgen. Ich berate Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Führungskräfte in Berlin klar, verständlich und mit dem Blick fürs Detail, das im Ernstfall den Unterschied macht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang einer Kündigung muss Kündigungsschutzklage erhoben werden, sonst gilt sie in aller Regel als wirksam.
  • Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch, wird aber häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart.
  • Ein Aufhebungsvertrag muss nicht sofort unterschrieben werden - eine Prüfung vorab lohnt sich, unter anderem wegen möglicher Folgen für das Arbeitslosengeld.

Kündigung erhalten? Jetzt richtig handeln

Mit einer Kündigungsschutzklage wird gerichtlich überprüft, ob eine Kündigung wirksam ist und das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet hat. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen davon aus, dass eine Kündigung automatisch wirksam ist - das ist jedoch nicht der Fall: Arbeitgeber müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, und bereits formale Fehler oder unzureichende Kündigungsgründe können eine Kündigung unwirksam machen. Ob eine Kündigung Bestand hat, hängt unter anderem davon ab, ob das Kündigungsschutzgesetz greift, ob Schriftform und Kündigungsfrist eingehalten wurden, ob ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde und ob besondere Kündigungsschutzvorschriften zu beachten sind. Jede Kündigung ist anders, deshalb sollte sie immer individuell geprüft werden.

Die Drei-Wochen-Frist

Die Frist beginnt mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Innerhalb dieser Zeit muss die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Wer die Frist versäumt, verliert regelmäßig die Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Kündigungsarten im Überblick

Ordentliche Kündigung mit Frist, außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, und die Änderungskündigung, die das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortsetzen soll. Für jede Form gelten andere Voraussetzungen.

Abfindung: kein Automatismus

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen oder wenn er vertraglich, tarifvertraglich oder per Sozialplan vorgesehen ist. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart.

Aufhebungsvertrag: Unterschrift gut überlegen

Ein Aufhebungsvertrag kann attraktiv wirken, etwa wegen einer Abfindung oder eines wohlwollenden Zeugnisses. Er kann aber erhebliche Folgen haben, unter anderem für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, und sollte vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.

Besonderer Kündigungsschutz & Probezeit

Auch während der Probezeit gelten gesetzliche Regelungen, auch wenn der Kündigungsschutz hier eingeschränkt ist. Für bestimmte Personengruppen gilt zudem besonderer Kündigungsschutz, etwa für Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen und Mitglieder des Betriebsrats. Ob eine Kündigung in diesen Fällen wirksam ist, bedarf regelmäßig einer besonders sorgfältigen rechtlichen Prüfung. Auch das Arbeitszeugnis verdient nach einer Kündigung Aufmerksamkeit: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis, und Formulierungen, die Ihren beruflichen Werdegang beeinträchtigen könnten, lassen sich überprüfen.

Arbeitsverträge, Aufhebungs- & Abwicklungsverträge

Der Arbeitsvertrag regelt nicht nur Tätigkeit und Vergütung, sondern häufig auch zahlreiche weitere Rechte und Pflichten. Viele Beschäftigte unterschreiben ihn, ohne sich mit dem Inhalt näher zu befassen. Dabei enthalten Arbeitsverträge regelmäßig Klauseln mit erheblicher Wirkung auf den späteren Berufsalltag: Probezeit, Arbeitszeit und Überstunden, Vergütung, Boni und Provisionen, Urlaubsanspruch, Homeoffice-Regelungen, Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheitspflichten, Kündigungsfristen und Ausschlussfristen. Eine sorgfältige Prüfung vor der Unterschrift hilft, unklare oder nachteilige Regelungen frühzeitig zu erkennen.

Aufhebungsvertrag

Beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann Vorteile bieten, etwa bei Freistellung, Abfindung oder Zeugnis. Vor der Unterschrift lohnt sich die Prüfung von Beendigungszeitpunkt, Abfindungshöhe, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverboten und den Folgen für das Arbeitslosengeld.

Abwicklungsvertrag

Wird häufig erst nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung geschlossen und regelt deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen: Abfindung, Freistellung, Resturlaub, Überstunden, Rückgabe von Firmeneigentum und Arbeitszeugnis.

Vertragsgestaltung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren von klaren, rechtssicheren Verträgen. Ich unterstütze bei neuen Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen, Bonus- und Wettbewerbsvereinbarungen sowie Geschäftsführer- und Führungskräfteverträgen.

Typische Fehler vermeiden

Verträge ungeprüft unterschreiben, unklare Bonusregelungen akzeptieren, Wettbewerbsverbote nicht hinterfragen oder Ausschlussfristen übersehen: Eine frühzeitige Prüfung schafft hier Klarheit.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Bewahren Sie Ruhe, notieren Sie den Tag des Zugangs und lassen Sie die Kündigung zeitnah rechtlich prüfen. Beachten Sie besonders die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.
Nein. Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch besteht nicht, Abfindungen werden aber häufig im Rahmen von Vergleichen oder besonderen Vereinbarungen gezahlt.
Nein. In den meisten Fällen besteht keine Verpflichtung zur sofortigen Unterschrift. Ein Aufhebungsvertrag kann unter anderem Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben, eine Prüfung vorab lohnt sich.
Gerade bei langfristigen Arbeitsverhältnissen oder verantwortungsvollen Positionen schafft eine rechtliche Prüfung Klarheit über Rechte, Pflichten und mögliche Risiken, etwa bei Wettbewerbsverboten oder Ausschlussfristen.
Katja Pankow

Katja Pankow

Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Berät Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Führungskräfte in Kündigungs- und Vertragsfragen.

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