Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Alltag der Kinder
organisiert? Wer zahlt Unterhalt? Diese Fragen lassen sich selten pauschal
beantworten. Ich helfe Ihnen, Ihre Situation realistisch einzuordnen und
unnötige Fehler zu vermeiden.
Das Wichtigste auf einen Blick
In den meisten Fällen setzt eine Scheidung mindestens ein Jahr Getrenntleben voraus.
Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt sind rechtlich zu unterscheiden.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Trennung in vielen Fällen bestehen, unabhängig davon, bei wem das Kind überwiegend lebt.
Nicht jedes Vermögen wird automatisch hälftig geteilt - das hängt vom Güterstand ab.
Das Trennungsjahr
In den meisten Fällen setzt eine Scheidung voraus, dass die Ehegatten
mindestens ein Jahr getrennt leben. Das Trennungsjahr ist keine bloße
Formalität, sondern bildet regelmäßig die Grundlage für das spätere
Scheidungsverfahren. Schon während dieser Zeit müssen häufig zahlreiche Themen
geregelt werden: Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, der Umgang mit den
gemeinsamen Kindern, die Nutzung der Ehewohnung, laufende Kredite, gemeinsame
Konten und Versicherungen. Je früher diese Punkte geordnet werden, desto
geringer ist häufig das Konfliktpotenzial im späteren Verfahren.
Die Scheidung
Ist die Ehe endgültig gescheitert und liegt das Trennungsjahr vor, kann die Scheidung beim Familiengericht beantragt werden. Stimmen beide zu, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung, die sich meist schneller durchführen lässt.
Unterhalt
Zu unterscheiden sind Trennungsunterhalt während des Getrenntlebens, nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung und Kindesunterhalt. Die Höhe richtet sich unter anderem nach Einkommen, Erwerbsfähigkeit und Betreuungsumfang.
Kinder im Mittelpunkt
Auch nach einer Trennung bleiben beide Eltern grundsätzlich verantwortlich. Bei Meinungsverschiedenheiten zum Umgang kann zunächst eine Mediation oder ein außergerichtliches Gespräch helfen.
Vermögen, Haus & Schulden
Nicht jedes Vermögen wird automatisch hälftig geteilt. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs geprüft werden, wer während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat.
Umgang & Sorgerecht
Wo wird das Kind künftig leben? Wie häufig sieht es den anderen Elternteil? Wer
trifft wichtige Entscheidungen? Das Sorge- und Umgangsrecht dient in erster
Linie dem Schutz des Kindes.
Das Sorgerecht
Umfasst die Verantwortung für Person und Vermögen des Kindes: Wohnort, Schule und Ausbildung, medizinische Behandlungen, religiöse Erziehung und Vermögensangelegenheiten. Es bleibt nach einer Trennung meist gemeinsam bestehen.
Das Umgangsrecht
Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen, und beide Eltern haben Recht und Pflicht, diesen Kontakt aufrechtzuerhalten. Wie der Umgang ausgestaltet wird, hängt von den individuellen Lebensverhältnissen ab.
Wenn keine Einigung möglich ist
Unterschiedliche Vorstellungen zu Lebensmittelpunkt, Schulwechsel, Urlaubsreisen oder Umgangsumfang können zu Konflikten führen. Zunächst kann eine außergerichtliche Einigung oder Mediation versucht werden, sonst entscheidet das Familiengericht.
Typische Streitpunkte
Wechsel- oder Residenzmodell, Ferienregelungen, Umgang an Feiertagen, Auslandsreisen, Schulwahl, medizinische Entscheidungen, Umzug eines Elternteils und Kommunikationsprobleme zwischen den Eltern.
Mediation: Konflikte lösen, bevor sie eskalieren
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem Sie mit Unterstützung
einer neutralen Mediatorin eigenverantwortlich Lösungen erarbeiten. Anders als
ein Gericht trifft die Mediatorin keine Entscheidung, sondern fördert die
Kommunikation und macht unterschiedliche Interessen sichtbar. Das eignet sich
besonders für Fragen des Umgangs- und Sorgerechts, der Vermögensaufteilung, des
Unterhalts oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, sofern beide Seiten
grundsätzlich bereit sind, an einer Lösung mitzuwirken. Ein Gerichtsverfahren
legt die Entscheidung in fremde Hände und kann Konflikte, gerade zwischen
Eltern, weiter verschärfen. Die Mediation setzt dagegen auf
Eigenverantwortung: Sie und die andere Seite erarbeiten gemeinsam eine Lösung,
die zu Ihrer konkreten Situation passt und die beide Seiten mittragen können.
Häufige Fragen
Nur in besonderen Härtefällen. In aller Regel ist das einjährige Getrenntleben Voraussetzung für die Scheidung.
Stimmen beide Ehegatten der Scheidung zu und bestehen keine wesentlichen Streitpunkte, lässt sich das Verfahren meist schneller und mit geringerem Konfliktpotenzial durchführen.
Nein. Das hängt vom Güterstand ab. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfolgt gegebenenfalls ein Zugewinnausgleich, keine automatische hälftige Teilung des gesamten Vermögens.
Zunächst kann eine außergerichtliche Einigung oder Mediation versucht werden. Gelingt das nicht, entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Katja Pankow
Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Begleitet Trennung und Scheidung sowohl anwaltlich als auch als Mediatorin.
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