Das Kindeswohl im Mittelpunkt - auch über Ländergrenzen hinweg
Wo wird das Kind künftig leben? Wie häufig sieht es den anderen Elternteil,
wenn beide in unterschiedlichen Ländern leben? Wer trifft wichtige
Entscheidungen, etwa über einen Umzug ins Ausland? Das internationale Sorge-
und Umgangsrecht dient in erster Linie dem Schutz des Kindes, und dafür setze
ich mich ein.
Das Wichtigste auf einen Blick
Das gemeinsame Sorgerecht besteht nach einer Trennung in vielen Fällen unabhängig davon fort, in welchem Land das Kind überwiegend lebt.
Für einen dauerhaften Umzug ins Ausland ist bei gemeinsamem Sorgerecht in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine familiengerichtliche Entscheidung nötig.
Bei internationaler Zuständigkeit entscheidet häufig das Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sorgerecht und Umgangsrecht mit Auslandsbezug
Leben Eltern in unterschiedlichen Staaten oder plant ein Elternteil einen
Umzug ins Ausland, wirft das zusätzliche Fragen auf: Welches Gericht ist
zuständig? Welches Recht ist anwendbar? Wie wird der Umgang über
Ländergrenzen hinweg praktisch organisiert? Diese Fragen lassen sich nicht
pauschal beantworten, sondern hängen vom gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes,
den beteiligten Staaten und den europäischen beziehungsweise internationalen
Regelungen ab, die im Einzelfall greifen.
Das Sorgerecht
Umfasst die Verantwortung für Person und Vermögen des Kindes: Wohnort, Schule und Ausbildung, medizinische Behandlungen, religiöse Erziehung und Vermögensangelegenheiten. Es bleibt nach einer Trennung meist gemeinsam bestehen, auch wenn ein Elternteil im Ausland lebt.
Das Umgangsrecht über Ländergrenzen
Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Bei größerer räumlicher Entfernung wird der Umgang häufig anders ausgestaltet, etwa mit längeren, dafür selteneren Aufenthalten und ergänzendem digitalem Kontakt.
Umzug ins Ausland
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist für einen dauerhaften Umzug des Kindes ins Ausland in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine familiengerichtliche Entscheidung erforderlich. Ein eigenmächtiger Umzug kann erhebliche rechtliche Folgen haben.
Wenn keine Einigung möglich ist
Unterschiedliche Vorstellungen zu Lebensmittelpunkt, Schulwechsel, Ferienregelungen oder Umgang können zu Konflikten führen. Zunächst kann eine außergerichtliche Einigung oder Mediation versucht werden, sonst entscheidet das zuständige Familiengericht.
So unterstütze ich Sie
Ich berate und vertrete Eltern bei allen Fragen des internationalen Sorge- und
Umgangsrechts. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die den
rechtlichen Rahmen beachten und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt
stellen, sei es im direkten Gespräch, in einer Mediation oder vor dem
Familiengericht. Bei akuten Fällen einer grenzüberschreitenden
Kindesentführung berate ich Sie außerdem zum HKÜ-Rückführungsverfahren.
Häufige Fragen
Nicht automatisch. Das gemeinsame Sorgerecht besteht in vielen Fällen unabhängig davon fort, in welchem Land das Kind überwiegend lebt.
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist dafür in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine familiengerichtliche Entscheidung nötig. Ohne diese Zustimmung kann ein Umzug als widerrechtliche Verbringung gewertet werden.
Zunächst kann eine außergerichtliche Einigung oder Mediation versucht werden. Gelingt das nicht, entscheidet das zuständige Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Katja Pankow
Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Schwerpunkt internationales Familienrecht, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht mit Auslandsbezug.
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