Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Viele Ehepaare schließen ihre Ehe im Ausland, sei es während eines
Aufenthalts in der Heimat, aus familiären Gründen oder im Rahmen
einer internationalen Lebensplanung. Eine im Ausland wirksam
geschlossene Ehe kann grundsätzlich auch in Deutschland anerkannt
werden. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Eheschließung in einem
deutschen Eheregister nachbeurkunden zu lassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Nachbeurkundung schafft häufig Klarheit im Rechtsverkehr und erleichtert den Nachweis der Eheschließung gegenüber Behörden, Standesämtern und anderen öffentlichen Stellen.
Darüber hinaus können deutsche Eheurkunden später einfacher ausgestellt werden, ohne erneut ausländische Dokumente beschaffen zu müssen.
Die Ehe wird durch die Nachbeurkundung nicht neu geschlossen, sondern lediglich im deutschen Personenstandsregister dokumentiert.
Was bedeutet Nachbeurkundung?
Bei der Nachbeurkundung wird eine im Ausland geschlossene Ehe in
das deutsche Eheregister eingetragen. Sie kann insbesondere dann
Vorteile bieten, wenn künftig regelmäßig deutsche Urkunden benötigt
werden oder spätere familienrechtliche Verfahren erleichtert werden
sollen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Ob eine Nachbeurkundung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Ehe nach dem Recht des Eheschließungsstaates wirksam geschlossen wurde, welche Staatsangehörigkeit die Ehegatten besitzen und welche Personenstandsunterlagen vorliegen. Je nach Herkunftsstaat können zusätzliche Nachweise oder Übersetzungen erforderlich sein.
Welche Vorteile bietet die Nachbeurkundung?
Eine Nachbeurkundung erleichtert häufig den Umgang mit deutschen Behörden, insbesondere bei Passangelegenheiten, Namensänderungen, Geburten gemeinsamer Kinder, Rentenangelegenheiten und Erbfällen. Deutsche Eheurkunden können den Verwaltungsaufwand in diesen Fällen erheblich reduzieren.
So unterstütze ich Sie
Ich prüfe die Voraussetzungen der Nachbeurkundung, unterstütze Sie
bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und begleite Sie
im Verfahren gegenüber den zuständigen Behörden.
Katja Pankow
Rechtsanwältin & zertifizierte Mediatorin in Berlin-Dahlem, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin. Schwerpunkt internationales Familienrecht, insbesondere Anerkennungs- und Statusfragen mit Auslandsbezug.
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